Bereits bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen werden die Weichen für den Verlauf möglicher Auseinandersetzungen gestellt. Eine klare, ausgewogene und interessengerechte Vertragsgestaltung trägt zur Vermeidung eines Rechtsstreits bei.
Im Falle der Änderung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht für die Beteiligten zumeist juristischer Klärungsbedarf hinsichtlich:
- Voraussetzungen einer ordentlichen oder außerordentlichen (fristlosen) Kündigung (Notwendigkeit einer vorherigen Abmahnung, Vorliegen eines Kündigungsgrundes, etc.)
- Schriftlichkeit der Kündigung, Frist zur Erklärung einer Kündigung und Zugang
- Beteiligung von Betriebsrat, Fürsorgestelle
- Kündigungsschutz und Sonderkündigungsschutz (z.B. von Schwangeren)
- Notwendigkeit und Frist zur Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht
- Abfindung und Besteuerung, Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld
- Zeugnis
- Weiterbeschäftigung
Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages vor erfolgter Kündigung oder eines außergerichtlichen Abwicklungsvertrages nach erfolgter Kündigung sind im Lichte des Grundsatzurteils des Bundessozialgerichts vom 18.12.2003 und der daraus resultierenden Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit insbesondere zu berücksichtigen:
- eine etwaige Sperrzeit betreffend das Arbeitslosengeld wegen Mitwirkung des Arbeitnehmers bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- die Abgrenzung, ob die Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes als Entschädigung gezahlt wird oder ob die Abfindung Arbeitsentgelt enthält und somit sozialversicherungspflichtig ist
Mit Zugang einer Arbeitgeberkündigung beginnt die 3-wöchige Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage zu laufen. Es besteht im Interesse des Arbeitnehmers akuter Handlungsbedarf, um ggf. die Unwirksamkeit der Kündigung geltend zu machen.
Soweit sich arbeitsrechtliche Probleme nicht außergerichtlich lösen lassen, nehmen wir Ihre Interessen auch vor den Arbeitsgerichten wahr.