Urheber- und Medienrecht

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Wir beraten Musiker, Komponisten, Produzenten, Labels, Verlage, Künstleragenturen, Autoren, Fotografen, Designer und andere Kreative in allen Aspekten ihrer geschäftlichen Tätigkeit.

Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf der Auswertung und dem Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Musikrecht
  • Film- und Fernsehrecht
  • Neue Medien und Informationstechnologien
  • Presse- und Fotorecht

Idealerweise beginnt unsere Tätigkeit bereits im frühen Stadium der Werkschöpfung. Hier können eine sorgfältige Rechteklärung oder schriftliche Vereinbarungen mit etwaigen Miturhebern von großem Nutzen sein und dazu beitragen, späteren Streit zu vermeiden.

Wir beraten Sie hinsichtlich der verschiedenen Auswertungsmöglichkeiten und begleiten Sie im Rahmen der Auswertung von Werken von der Kontaktanbahnung über Verhandlungen bis hin zur Durchsetzung der geschlossenen Verträge.

Gleichermaßen stehen wir den Auswertern – also beispielsweise  Produktionsfirmen, Labels, Verlagen und Agenturen – zur Seite, wenn es gilt, einzelne Werke und Produktionen oder den gesamten Katalog im Wege des Lizenzgeschäftes umfassend zu verwerten. Dabei begleiten wir Sie gerne von der Unternehmensgründung bis hin zu Detailfragen des täglichen Geschäftes.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie – außergerichtlich und gerichtlich – bei der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung Ihrer Urheber- oder Leistungsschutzrechte. Sollten Sie wegen der Verletzung solcher Rechte, z.B. mit einer kostenpflichtigen Abmahnung, in Anspruch genommen werden, so prüfen wir gerne, ob und inwieweit die gegen Sie erhobenen Forderungen begründet sind und beraten Sie hinsichtlich einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung.

RA Lars Friedrich Krone